Schwerpunkte

Tätig werde ich ausschließlich in Verfahren, die vor dem Bundesgerichtshof anhängig sind oder anhängig werden. Mit Ausnahme von Patentsachen bearbeite ich Zivilsachen aus allen Rechtsgebieten. Eine Beschränkung auf einzelne Arten von Zivilsachen ist der Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof fremd, auch wenn es nicht ausbleibt, dass die Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts beim Bundesgerichtshof zu einer faktischen Schwerpunktbildung führen kann. Ungeachtet dessen wird die Spezialisierung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof durch die Konzentration auf die Bearbeitung der beim Bundesgerichtshof anfallenden Zivilsachen geprägt. Sie wirkt sich in der besonderen Erfahrung mit revisions- und revisionszulassungsrechtlichen Fragen und mit der Entscheidungspraxis der Zivilsenate beim Bundesgerichtshof aus.

In den 15 Jahren meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof war ich – ohne Vernachlässigung der übrigen Rechtsgebiete – verstärkt auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

  • Allgemeines Schadensersatzrecht
  • Amtshaftungsrecht (bei Entschädigungsklagen nach § 198 GVG und bei Amtshaftungsklagen aus dem Bereich der Justiz werde ich ausschließlich auf Seiten des Justizfiskus tätig)
  • Bankrecht
  • Berufshaftungsrecht
  • Grundstücksrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Kaufrecht
  • Versicherungsrecht